In der Bundestagsdebatte kritisierte Bernhard Daldrup (SPD): „Schon mit dem Titel Ihres Antrages wollen Sie den Eindruck erwecken, die unbestreitbar existierende Baukrise sei sozusagen ein nationales Phänomen, verursacht durch die Ampel.“ Er verwies auf die Rückgänge der Wohnungsbaugenehmigungen in Schweden um 47 Prozent, in Dänemark um 33 Prozent, in Frankreich um 22 Prozent und in Ungarn um 29 Prozent. Die Gründe dafür seien im Antrag der Unionsfraktion genannt – Baukostensteigerung und Zinsentwicklungen. Hinzu kämen die Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) hingegen erinnerte an das für 2022 bis 2026 prognostizierte Fertigstellungsminus von 17,3 Prozent in Europa und über 40 Prozent in Deutschland. „Diese Abwärtsspirale muss durchbrochen werden.“ Luczak warf der Bundesregierung und den Ampelfraktionen „Realitätsverweigerung“ vor und bezeichnete den Kanzler und die Bauministerin als die „Master of Neubau-Desaster“. Sowohl Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) als auch Daniel Föst (FDP) erinnerten in der Debatte daran, dass immernoch zu teuer gebaut werde. Durch industrielle, serielle Fertigungstechniken könnten Baukosten mittlerweile ohne Grund und Boden bei etwa 2.000 Euro pro Quadratmeter liegen. „Damit kommt man wieder zu Mieten von unter 10 Euro pro Quadratmeter. Dass wir das fördern, ist richtig“, betonte Föst.
Um massive Kostensenkungen zu erreichen, hatte die Unionsfraktion beantragt, ein Belastungsmoratorium auszurufen: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes müsse zurückgenommen und neue Regeln auf verteuernde Auswirkungen des Bauens überprüft werden. Bis Ende 2027 dürften keine neuen Regulierungen erfolgen, die das Bauen unnötig verteuern oder verlangsamen. Darüber hinaus hatten CDU/CSU in ihrem Antrag unter anderem die Einführung einer Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau sowie eine steuerliche Förderung und einen auf vier Jahre befristeten fünfprozentigen Abzug für Eigentümer/innen, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen gefordert. Sie hatten zudem vorgeschlagen, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen. Dieser sollte 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind betragen. Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen wurde die Entwicklung von staatlich abgesicherten Mietkaufmodellen angeregt.