Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Ziel der Finanzierunghilfen ist, Unternehmensgründungen und -übernahmen zu erleichtern, die Leistung mittelständischer privater Unternehmen zu steigern sowie Exporte der gewerblich orientierten Wirtschaft zu fördern. Förderschwerpunkte im Jahr 2024 sind die Schlüsselbereiche Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital. „Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die dringend notwendige Transformation der deutschen Wirtschaft voranzutreiben“, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). „Denn die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, der Wechsel hin zu nachhaltigen Produktionsverfahren sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfordern von kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Investitionen.“
Das ERP-Wirtschaftsplangesetz wird jährlich verabschiedet. Es legt den Wirtschaftsplan des vom Bund verwalteten ERP-Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr fest und schafft so die rechtliche Grundlage für die Fördertätigkeit. Die ERP-Förderkredite werden großteils über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Sie müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Interessierte finden hier mit einer Stichwortsuche passende Förderprogramme.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.