Kernaussage der Studie ist, dass sich ein Großteil der Menschen, die in den nächsten Jahren gerne Wohneigentum erwerben wollen, den Kauf einer Immobilie mit schlechter Energieeffizienz und die notwendige energetische Sanierung im Umfeld der aktuellen Finanzierungsbedingungen und der hohen Bau-/Handwerkerkosten nicht leisten können. Diese Herausforderung erstreckt sich über breite Bevölkerungsschichten und hat sowohl soziale als auch ökonomische Implikationen. So wird nicht nur die Möglichkeit zur Vermögensbildung für viele eingeschränkt, sondern auch die Erreichung klimapolitischer Ziele im Gebäudebereich beeinträchtigt.
Gebäude gelten mit 28 Prozent aller CO2-Emissionen als einer der Hauptverursacher der Treibhausgase. Hier besteht also Handlungsbedarf. Die Untersuchung belegt, dass durch die Sanierung der Objekte mit der geringsten Energieeffizienz (E und schlechter), die im Jahr 2023 zu Verkauf standen, jährlich 1,1 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden könnte. Das würde 0,9 Prozent der jährlichen Emissionen privater Haushalte im Gebäudebereich entsprechen.
Durch die aktuelle Lage werden jedoch viele Sanierungsobjekte nicht verkauft und die Ziele der Dekarbonisierung im Gebäudebestand verfehlt. Die Studie schlägt konkrete Maßnahmen vor, um dies zu ändern, unter anderem eine „Jung-kauft-Alt“-Förderung und eine Kombination aus Senkung der Grunderwerbssteuer und verbesserten Finanzierungskonditionen. Die Analyse kommt auch zu dem Schluss, dass sich 28 Prozent der Eigentümer/innen, die in ihrer eigenen sanierungsbedürftigen Immobilie wohnen, mehr Unterstützung des Staates wünschen. Durch eine gezielte Förderung könnten nicht nur soziale Ungleichheiten abgebaut, sondern die Wende hin zu klimafreundlicheren Gebäuden erreicht werden.
Auch der VDIV Deutschland sieht die aktuellen Förderbedingungen im Hinblick auf energetische schlechte Gebäude in WEG-Hand als nicht zielführend an. Die seit Januar 2024 geltende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) sorgt an einigen Stellen für sehr viel Verwirrung und privilegiert die Eigentümer/innen von Einfamilienhäusern gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften – unter anderem durch die Deckelung der maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und der kompliziert zu berechnenden Verteilung auf die Wohneinheiten. Darüber hinaus sind die langwierigen und behäbigen Entscheidungswege in WEG nicht mehr zeitgemäß. Es braucht die gesetzliche Möglichkeit der virtuellen Versammlung, um schneller unterjährig Beschlüsse, etwa zu Sanierungsvorhaben, zu fassen.
Zur Studie gibt es hier.