Für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Referenzpreis für Heizstrom und für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde einschließlich Netzentgelten, Messstellentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie Umsatzsteuer gesenkt. Zur Begründung verwies das Bundeswirtschaftsministerium darauf, dass der einheitliche Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde dazu führt, dass Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden. Zwar könne Heizstrom in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, doch auch die Heizstrompreise seien stark gestiegen.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßte die Änderung als spürbare Entlastung für Wärmepumpennutzer. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Verband kommunaler Unternehmen hingegen kritisierte, die Anpassungen machten die Umsetzung der Preisbremsengesetze für Energieversorgungsunternehmen noch komplizierter. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.