Das steuerlich berücksichtigte geschenkte Vermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 Prozent auf 41,7 Milliarden Euro. Das entspricht dem Niveau von 2018. Der Rückgang ist vor allem durch eine Halbierung (- 53,7 Prozent) des verschenkten Betriebsvermögens auf 12,4 Milliarden Euro verursacht. Sowohl das verschenkte Grundvermögen (14,9 Milliarden Euro) als auch das verschenkte übrige Vermögen (13,6 Milliarden Euro) fiel hingegen mit einem Plus von 5,2 Prozent bzw. 6,4 Prozent höher aus als 2022. Das durch Erbschaften und Vermächtnisse übertragene Vermögen betrug im Jahr 2022 mit 59,7 Milliarden Euro 5,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Schenkungssteuer stiegen um 56,7 Prozent auf 3,3 Milliarden Euro. Die Erbschaftsteuer wurde auf 8,1 Milliarden Euro festgesetzt. Das entspricht einem Minus von 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit ist die Schenkungssteuer zum vierten Mal in Folge gestiegen, die Erbschaftssteuer hingegen erstmals seit 2017 im Vorjahresvergleich rückläufig.
Unterdessen hat Bayern den mehrfach angekündigten Antrag auf ein Normenkontrollverfahren wegen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Bundesland will mit der verfassungsrechtlichen Überprüfung erreichen, dass die persönlichen Freibeträge erhöht und die Steuersätze gesenkt werden können. Nach Auffassung Bayerns sollten die Länder, denen die Erbschaftsteuer in voller Höhe zusteht, über die Ausgestaltung entscheiden dürfen.