Sanierungstätigkeit: Quote bei nur noch 0,61 Prozent im 4. Quartal

5. November 2024|News

Die Gesamt-Sanierungsquote wird damit um 0,01 Prozent niedriger ausfallen als im Vorjahr (2023: 0,7 Prozent). Die Analysten haben auch einzelne Maßnahmen betrachtet. Nach ihrer Prognose wird die Sanierungsquote bei Fenstern mit 1,19 Prozent am höchsten ausfallen (2023: 1,23 Prozent). Auf Platz zwei folgen Dachsanierungen mit 0,74 Prozent (2023: 0,72 Prozent). Schlusslicht sind Fassadensanierungen mit 0,50 Prozent (2023: 0,54 Prozent). Als einen Grund für die Zurückhaltung bei Sanierungen trotz Stabilisierung des Immobilienmarktes, sinkender Inflationsrate und steigender Reallöhne benennt der Branchenverband BuVEG den Rückgang der Neubautätigkeit. Dies sei mit sogenannten Umzugsketten zu erklären: Ein Umzug in einen Neubau ziehe weitere Umzüge nach sich und sei ein günstiger Zeitpunkt für energetische Sanierungen. Der BuVEG sieht erheblichen Nachholbedarf und beruft sich auf die dena-Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“ aus dem Jahr 2022. Danach müsste die Sanierungsrate bis zum Jahr 2030 auf 1,7 bis 1,9 Prozent ansteigen, um die Klimaziele zu erreichen.

Der Begriff Sanierungsrate wurde im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung als Maßeinheit für den Erfolg der Gebäude-Effizienzpolitik genannt, ist jedoch höchst umstritten. So weist beispielsweise das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf die unzureichende Datengrundlage hin. Auch gibt es keine einheitliche Definition, welche Maßnahmen einbezogen werden. Heizungsoptimierung und die Integration erneuerbarer Energien werden beispielsweise in aller Regel nicht berücksichtigt.

Unterdessen hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Thesenpapier „Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau“ veröffentlicht. Darin fordert der Verband die Verstetigung der bestehenden Förderprogramme und die Ausweitung der Neubauförderung auf den Standard EH55 bei 100 Prozent Heizungsversorgung durch erneuerbare Energien. Der BDI mahnt erneut die Reduzierung von Kostentreibern beim Bauen wie etwa der Stellplatzanforderungen, den verstärkten Einsatz von serieller Bauweise, die Harmonisierung der Landesbauordnungen und die Vereinfachung von Vergabeverfahren und Typengenehmigungen an.

Das BDI-Papier ist hier zu finden.