Im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe würden Bund und Länder zur gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung verpflichtet. Ziel ist, vor allem die Kommunen zu unterstützen. Die Ressort-Chefs der Länder forderten die Bundesregierung auf, über die laufende Prüfung offener Rechtsfragen zu berichten. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte sich bereits wiederholt für eine solche Gemeinschaftsaufgabe und für eine Verfassungsänderung stark gemacht. Auch in Sachen Elementarschaden-Versicherung sehen die Länder den Bund am Zug. Sie verabschiedeten in der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag erneut eine Entschließung, mit der sie die Bundesregierung aufforderten, einen geeigneten Vorschlag für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten (Drucksache 288/24). Ziel sei, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Eine vergleichbare Aufforderung hatte die Länderkammer bereits im April 2023 an die Bundesregierung überstellt (wir haben berichtet). Vor allem die FDP steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat nun einen Alternativvorschlag ins Gespräch gebracht: Danach sollen Versicherer verpflichtet werden, Eigentümern eine Elementarschadenversicherung anzubieten.
Die von den jüngsten schweren Überflutungen Betroffenen in Baden-Württemberg, Bayern und Saarland unterstützen die drei Länder mit sogenannten Katastrophenerlassen der Finanzverwaltungen. Sie beinhalten unter anderem steuerliche Maßnahmen wie die Anpassung von Vorauszahlungen oder den Aufschub von Vollstreckungen.
Unterdessen haben der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem 10-Punkte-Papier für eine „konsequente Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik sowie eine deutliche Stärkung von Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz“ vorgelegt. Sie empfehlen unter anderem, den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern und die Flächenversiegelung zu stoppen. Durch die Verbindung mit Auenflächen könnten diese als natürliche Rückhalteräume genutzt werden.