Ein Handlungsfeld ist die Erleichterung von Photovoltaik auf dem Dach. Sie soll künftig der Regelfall sein. „Ziel ist ein Zubau von rund 11 GW PV-Dachanlagen pro Jahr ab 2026. Damit soll die Hälfte des künftigen Zubaus auf Dachflächen oder gebäudeintegriert erfolgen“, heißt es im Strategiepapier. Dafür plant das Ministerium:
- die Grenze der Direktvermarktungspflicht anzupassen;
- die gesetzlichen Anforderungen an die Technik, die von Kleinanlagen in der Direktvermarktung vorzuhalten ist, abzusenken;
- zu prüfen, ob in einzelnen Konstellationen die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung zu unsachgemäßen Ergebnissen führen;
- vermehrt Gebäude im Außenbereich für die Vergütung von
PV-Dachanlagen zuzulassen; - die Frist für den Zählertausch zu verkürzen.
In einem zweiten Handlungsfeld schlägt das Ministerium Maßnahmen vor, um Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu vereinfachen: „Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, zum einen zu prüfen, ob und wie das bestehende Mieterstrommodell weiterentwickelt werden kann. Gleichzeitig sollten aber auch neue Nutzungs-, Vermarktungs- und Beteiligungsmodelle in den Blick genommen werden und geprüft werden, ob sich durch ein neues Modell das genannte Ziel der Teilhabe von Mietenden möglichst unbürokratisch erreichen lässt.“ Folgende mögliche Maßnahmen werden genannt:
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Anlehnung an die „gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ in Österreich. Dieses Modell wird als besonders geeignet für kleinere Mehrparteiengebäude eingestuft.
- Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Mieterstrommodells, z. B. Vereinfachung der Vertragsgestaltung für die Anbieter von Mieterstromtarifen, Wegfall der Beschränkung auf eine zumindest anteilige Wohnnutzung der versorgten Gebäude.
- Finanzielle Beteiligung der Bewohner eines Gebäudes an den Erträgen der PV-Dachanlage, vergleichbar der finanziellen Gemeindebeteiligung bei großen Wind- und PV-Anlagen. Der Anlagenbetreiber müsste dabei keine weiteren energiewirtschaftlichen Verpflichtungen oder die Abwicklung der Stromlieferverhältnisse der Bewohner übernehmen.
- Schaffung einer rechtssicheren Regelung zur Abbildung des von einer PV-Dachanlage für eine Wärmepumpe zur Verfügung gestellten Stroms in der Betriebskostenabrechnung.
Die Erleichterung der Nutzung von Steckersolargeräten als niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen, wurde ebenfalls als Handlungsfeld identifiziert. Das BMWK schlägt vor:
- Meldepflichten zu vereinfachen oder zu streichen;
- Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ zuzulassen;
- die Leistungsschwelle von 600 Watt, bis zu denen bislang kleine PV-Anlagen definiert sind, auf 800 Watt anzuheben;
- „Steckersolar“ in den Katalog privilegierter Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen;
- vorübergehend rückwärtsdrehende Zähler zu dulden, bis der Zähler getauscht wird;
- die Fristen für den Zählertausch zu verkürzen.
Die PV-Strategie wird bis zum 24. März 2023 öffentlich konsultiert und im Anschluss überarbeitet. Die finale Strategie soll am 3. Mai 2023 auf einem zweiten Gipfel präsentiert und dann in Form von zwei Gesetzespaketen realisiert werden. Den Entwurf der PV-Strategie finden Sie hier .