Ziel der Regelungen ist, steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos rasch ins Stromnetz zu integrieren. Netzbetreiber dürfen das künftig nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung des Netzes ablehnen oder verzögern. Wenn jedoch eine solche Überlastung droht, dürfen die Betreiber den Strombezug der Verbrauchseinrichtungen temporär auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Nach Angaben der Bundesnetzagentur können Wärmepumpen und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom sei von der Drosselung nicht betroffen.
Die Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollen künftig ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Die Behörde sieht dafür zwei Auswahlmöglichkeiten vor – einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag (Modul 1) oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2). Im Fall von Wärmepumpen sollte allerdings an dieser Stelle erwähnt werden, dass die vorrübergehende Abschaltung des Stroms oder die Drosselung für die meisten Geräte nicht zuträglich ist und sich auf dessen Langlebigkeit auswirken kann.