Mit der Vorlage des Nachtragshaushaltes 2023 (Bundestagsdrucksachen 20/9500, 20/9600) reagierte die Regierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse (wir haben berichtet) und korrigierte den laufenden Bundeshalt sowie die Wirtschaftspläne des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und weiterer Sondervermögen. Die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse sowie der Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen sind damit abgesichert. Die geplante Neuverschuldung beträgt 70,61 Milliarden Euro und liegt somit 44,8 Milliarden Euro über der gemäß Artikel 115 Grundgesetz (GG) zulässigen Kreditaufnahme. Der Bundestag hatte daher die Schuldenbremse mit einem rückwirkenden Notlagenbeschluss für 2023 zum vierten Mal in Folge ausgesetzt. Die Begründung: Die tiefgreifenden Folgen des Ukraine-Kriegs dauerten an, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 seien noch nicht beseitigt.
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen die beiden Gremien auch eine Erhöhung des CO2-Preises, die größer ausfällt als bislang geplant: Im Jahr 2024 wird die Abgabe nicht 40, sondern – wie ursprünglich von der Großen Koalition geplant – 45 Euro betragen. Der CO2-Preis steigt damit im Vergleich zum laufenden Jahr um 50 Prozent. Im Jahr 2025 soll er 55 Euro betragen. Das betrifft neben Erdgas, Flüssiggas und Heizöl auch Benzin. Ziel der Erhöhung ist, die Einnahmen in den Klima- und Transformationsfonds aufzustocken.
Dieser Schritte ist eine der Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geeinigt haben, um im Haushalt 2024 rund 17 Milliarden Euro einsparen zu können. Geplant ist außerdem:
- Der Zuschuss zu Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro wird komplett gestrichen. Damit werden die Strompreise voraussichtlich deutlich steigen.
- Die ursprünglich bis Ende 2024 vorgesehene Umweltprämie zur Förderung von E-Mobilen läuft früher aus. Nach der Einigung der Ampelspitzen hat Wirtschaftsminister Habeck das Ende der Förderung zum 17. Dezember 2023 veröffentlicht.
- Kürzungen wird es bei einigen Programmteilen bei der Solarindustrie geben. Der Bundesverband Solarwirtschaft befürchtet, dass dies vor allem den Aufbau von Solartechnikfabriken betreffen wird.
- Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro soll es auch durch „mehr Treffsicherheit bei Sozialleistungen“ geben, so Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
- Er kündigte zugleich an: „Das Wachstumschancengesetz ist in vollem Umfang weiterhin im Haushaltsplan vorgesehen. Ich fordere deshalb die CDU/CSU auf, sich wieder an den Gesprächen in der Vorbereitung eines Vermittlungsverfahrens zu beteiligen, damit auch dieser Baustein zur Stärkung unserer wirtschaftlichen Entwicklung beschlossen werden kann.“
- Auch Klimaschutzverträge, der Ausbau und Förderung der Wasserstoffindustrie, die Strompreiskompensation für energieintensive Betriebe, die Abschaffung der EEG-Umlage sowie die Förderung der Wärmewende sind nach den bisherigen Informationen von den Kürzungen nicht betroffen.
- Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums verlautet allerdings, dass einzelne Komponenten der neuen Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entfallen sollten. Dabei geht es dem Vernehmen nach um die Erhöhung des Speed-Bonus von ursprünglich 20 auf 25 Prozent. Die neue Förderrichtlinie wurde bereits vom Haushaltsausschuss bestätigt, aber noch nicht veröffentlicht (wir haben berichtet).
Bundeskanzler Olaf Scholz betonte: „Die Regierung hält an ihren Zielen fest. Wir treiben den klimaneutralen Umbau unseres Landes kraftvoll voran, wir stärken den sozialen Zusammenhalt, und wir stehen eng an der Seite der Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland.“ Mit dem Haushalt 2024 hält die Bundesregierung die Schuldenregel nach Artikel 115 GG ein. Sie behält sich jedoch vor, dem Bundestag einen Überschreitensbeschluss vorzulegen, falls sich die Lage in der Ukraine verschlechtern sollte. Auch für zusätzliche Hilfen für die Geschädigten des Hochwassers 2021 im Ahrtal prüft die Bundesregierung die Aussetzung der Schuldenbremse.
Der Haushaltsplan 2024 soll in der Kabinettssitzung am 20. Dezember 2023 beschlossen werden, der Bundestagsbeschluss könnte Ende Januar 2024 folgen.