Die 1.275 noch nicht abschließend geprüften Anträge sollen im Laufe des Jahres beschieden werden. „Die Bearbeitungsdauer wird insbesondere von der Vollständigkeit der Anträge und der aktiven Mitwirkung der Antragstellenden beeinflusst“, so die Bundesregierung. Sie hat in ihrer Antwort auch eine Detailstatistik veröffentlicht: Mit rund einem Drittel aller Anträge (564) ist das Land Bayern Vorreiter im Ländervergleich. 797 aller Anträge – also knapp die Hälfte – wurden in den Monaten September bis Dezember 2023 eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass die Kommunen bundesweit gesetzlich verpflichtet werden, je nach Größe bis spätestens 2028 Wärmepläne vorzulegen.
Kommunale Wärmepläne wurden im Rahmen der Kommunalrichtlinie vom 1. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023 gefördert. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre für Verpflichtungsermächtigungen war die Antragstellung ab 4. Dezember 2023 nicht mehr möglich. „Die Bundesregierung wird die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen auch in Zukunft unterstützen und hierfür den Ländern im Zeitraum 2024 bis 2028 über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer finanzielle Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro in mehreren Tranchen zur Verfügung stellen“, heißt es in der Bundestagsdrucksache. Eine entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) solle im Laufe des Jahres erfolgen.