Die Argumentationskette des Gutachtens der Umweltrechtskanzlei Günther, eines Partners von Agora Energiewende, im Auftrag des Umweltinstituts München zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe, dem WWF, GermanZero und dem Klima-Bündnis ist folgende: Voraussetzung dafür, dass eine Kommune eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte und andere Kleinverbraucher aufstellt, ist eine Vereinbarung mit dem Gasverteilnetzbetreiber zu einem Netzumstellungsfahrplan. In diesem Fahrplan muss der Netzbetreiber hohe gesetzliche Anforderungen erfüllen und zusichern, dass er Mehrkosten von Eigentümerinnen und Eigentümern für Umbauten am Heizsystem übernimmt, falls die Wasserstoffversorgung scheitert. Diesen Fahrplan können die Netzbetreiber jedoch bislang nicht erstellen, weil die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden.
Auch die tatsächliche Lieferung von Wasserstoff ist nicht gesichert. „Eine sinnvolle (und nicht fehlgeleitete) Wärmeplanung mittels Wasserstoffnetzgebieten, die den Zeitplan bis Mitte 2026 (bzw. Mitte 2028) für ihre Fertigstellung einhalten soll, muss aktuell von einer Ungeeignetheit der Wasserstoffnetzplanung für Haushaltskunden auszugehen“, so das Fazit des Gutachtens. Solange die Vereinbarung eines Umstellungsfahrplanes nicht verbindlich in Aussicht stehe, könne und müsse die Kommune Wasserstoff für Haushalte bereits frühzeitig aus der Wärmeplanung ausklammern, um keine Zeit und Ressourcen für unrealistische Lösungen zu verschwenden.
Für Haushalte hat diese Einschätzung weitreichende Konsequenzen: Viele Eigentümer warten aktuell mit der Heizungserneuerung auf den kommunalen Wärmeplan und hoffen, dass sie an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden. Viele andere lassen eine neue Gasheizung einbauen, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umstellbar ist. In beiden Fällen können teure Fehlinvestitionen drohen.
Angesichts dessen warnt das Gutachten: „Ein wesentliches Ergebnis der vorliegenden Prüfung ist, dass die potenziell weitreichenden (nicht zuletzt wirtschaftlichen) Folgen von Festlegungen innerhalb der Wärme- und Wasserstoffnetzplanung dazu führen, dass der realistischen Machbarkeit gegenüber den theoretischen Vorteilen der Vorrang einzuräumen ist. Das gilt insbesondere mit Blick auf die rechtlichen Wirkungen für Gebäudeeigentümer/Wärmekunden und die negativen Folgen für diesen, wenn eine unrealistische Planung fehlgeht.“
Für den VDIV Deutschland ist klar: Ohne klare Rahmenbedingungen werden Eigentümergemeinschaften weiterhin nicht aktiv werden und Sanierungsraten niedrig bleiben. „Die Bundesregierung ist gefordert, nicht nur Klimaschutzziele auszugeben, sondern auch ein Umfeld zu schaffen, das diese Ziele erreichbar macht – das gilt ebenso für Förderbedingungen. Tut sich nichts, tun auch die Eigentümer nichts“, prognostiziert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Die „Gutachterliche Stellungnahme zur kommunalen Wärmeplanung“ finden Sie hier.