Die noch amtierende Bundesregierung will die Mietpreisbremse (MPB) bis zum 31. Dezember 2028 verlängern. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sollen Länder, die die MPB erneut anwenden wollen, künftig belegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um den Wohnungsmarkt zu entspannen – etwa durch neue Bauflächen oder Nachverdichtung. Zudem müssen sie erklären, warum die MPB trotz dieser Maßnahmen weiterhin notwendig ist. „In der aktuell herrschenden politischen Lage ist kaum davon auszugehen, dass es noch vor einer Neuwahl zur einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs kommt“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Aber auch davon abgesehen hat der vorliegende Entwurf deutliche Schwächen, wie der VDIV Deutschland kritisiert:
- Von der Übergangslösung zur Dauerregelung: Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich nur temporär eingesetzt werden. Nach etwa zehn Jahren ist sie jedoch zur Dauerregelung geworden. Dies schafft keinen neuen Wohnraum und verschärft die Probleme auf angespannten Märkten, so der VDIV.
- Abschaffung der Überprüfungsfristen: Bislang mussten Länder nach fünf Jahren die Notwendigkeit der MPB begründen und Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung nachweisen. Die geplante Streichung dieser Frist birgt laut VDIV das Risiko, dass Gebiete künftig auf Basis veralteter Daten ausgewiesen werden.
- Fehlende Wirkung bei Wohnungsbau: Die Verlängerung der Mietpreisbremse könnte Investitionen in Neubauten weiter hemmen. Schon jetzt werden die angestrebten Ziele für den Wohnungsbau deutlich verfehlt. Laut Statistischem Bundesamt stagnieren Genehmigungen und Projekte seit Jahren.
- Gestiegene Baukosten als Haupthindernis: Die massiv gestiegenen Baukosten treffen Vermieter und Investoren gleichermaßen. Viele Neubauprojekte wurden 2023 und 2024 auf Eis gelegt, da sie sich durch Mieten nicht refinanzieren lassen. Eine Verlängerung der MPB könnte Investitionen weiter unattraktiv machen.
- Ungleiche Belastung für Vermieter: Kleine Vermieter mit wenigen Einheiten leiden besonders unter den gestiegenen Kosten für den Unterhalt von Wohnraum. Großvermieter können diese indirekt abfedern, kleine Anbieter jedoch stehen oft vor existenziellen Herausforderungen, wenn sie Mieten nicht anheben dürfen.
- Unklare Regelungen bei Modernisierungen: Die bisherige Ausnahme von § 556f BGB für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen (Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2024 erstmalig genutzt und vermietet werden sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind von § 556d BGB ausgenommen) entfaltet laut VDIV keine ausreichenden Anreize. Zudem bleibt unklar, ab welchem Umbaugrad eine Wohnung als „modernisiert“ gilt, was Investitionen zusätzlich hemmt.
Der VDIV Deutschland fordert, die Bau- und Baunebenkosten zu senken und bürokratische Hürden für Neubauprojekte abzubauen. Die Mietpreisbremse sei kein geeignetes Mittel, um die Ursachen des Wohnraummangels zu bekämpfen. Stattdessen müsse die Politik den Fokus auf Maßnahmen legen, die die Angebotsseite stärken, wie vereinfachte Bauvorschriften und finanzielle Anreize für Neubauten. „Ohne signifikante Fortschritte im Wohnungsbau bleibt die Verlängerung der Mietpreisbremse eine bloße Symptombekämpfung. Es bedarf nachhaltiger Lösungen, um die Wohnungsknappheit und die Mietpreisproblematik dauerhaft zu entschärfen“, so Martin Kaßler.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist hier abrufbar.