Für den Antrag sprach sich unter anderem Franz Michel vom Deutschen Mieterbund (DMB) aus. Er bezeichnete den geforderten Rechtsanspruch als „sinnvolle, kluge Lösung“, forderte jedoch, dass auch die Tauschbedingungen gesetzlich geregelt werden. Zustimmung gab es ebenfalls von Vertretern von Tauschbörsen. Sie schilderten die Schwierigkeiten bei Tauschaktivitäten: So wurden etwa seit 2020 im Rahmen der Koordinierungsstelle Wohnungstausch 12 Wohnungstausche umgesetzt, 35 weitere seien in Vorbereitung und Umsetzung. Nach Einschätzung von Joachim Faßmann vom Projektträger Kollektiv Stadtsucht ist eine öffentliche Förderung des Wohnungstauschs notwendig.
Die Sachverständigen aus der Immobilienbranche lehnten den Antrag ab. Aus Sicht von Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin von Haus & Grund Deutschland, verstößt er gegen die Vertragsfreiheit und die Eigentumsfreiheit des Vermieters. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen setzt auf die Freiwilligkeit und Kooperation von Mietern und Wohnungsunternehmen. Genau wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) verwies er auf die geringe Annahme der vorhandenen Tauschangebote.
Martin Häublein von der Universität Innsbruck, Institut für Zivilrecht, äußerte sich zu der Regelung in Österreich, auf welche die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag verweist. Die Norm im Nachbarland hat dem Juristen zufolge in über vier Jahrzehnten keine nennenswerte praktische Bedeutung erlangt und nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes beigetragen.