Klimageld: Welche Pläne die Noch-Bundesregierung hat

3. Dezember 2024|News

Die Gruppe Die Linke wollte in ihrer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/13554) wissen, ob die Bundesregierung die Einführung eines Klimageldes noch in der laufenden Legislaturperiode plant und ob sie die Auffassung des zum Zeitpunkt der Anfrage noch amtierenden Bundesfinanzministers Lindner teilt, dass eine Entscheidung über konkrete Auszahlungen von Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung über einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden soll. Beide Fragen bejahte die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/13773). Zu weiteren Details heißt es in ihrer Antwort: „Die Bundesregierung arbeitet an einem Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist. Es ist vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernimmt. Grundlage für den Direktauszahlungsmechanismus ist die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft. Ziel ist es, den Basismechanismus (zur automatisierten Auszahlung von Pauschalzahlungen) bis zum Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren.“ Allerdings seien für die Auszahlung haushaltspolitische Festlegungen erforderlich. Zu einem möglichen Auszahlungszeitpunkt könnten daher noch keine Aussagen getroffen werden.

Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/13865) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/13587) geht hervor, dass aktuell die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Finanzen (BMF) und für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Klimageld befasst sind. Bezüglich 15 Detailfragen zur Umsetzung des Klimageldes erklärt die Bundesregierung auch in diesem Dokument: „Über die genaue Ausgestaltung eines Klimagelds sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein.“