Der Gesetzentwurf soll bürokratische Hürden abbauen, mehr Tempo bringen, Kosten reduzieren und für Rechtssicherheit sorgen. Stimmt der Bundestag zu, könnte er bereits im Frühjahr 2023 in Kraft treten.
Damit wären Stromlieferanten ab 2025 verpflichtet, den Verbrauchern, die bereits intelligente Messgeräte installiert haben, dynamische Tarife mit günstigerer Energie zu Tageszeiten mit allgemein niedrigem Verbrauch anzubieten. Verbraucher und Netzbetreiber würden davon profitieren: Kundinnen und Kunden erhalten die Möglichkeit, ihre Nachfrage anzupassen. Gerade bei zwei großen Stromverbrauchern, die in den nächsten Jahren immer wichtiger werden – Wärmepumpe und Elektroauto – können genau dann mit Strom versorgt werden, wenn es günstig ist. Positiv für das Stromnetz: Spitzenlasten werden vermieden und die vorhandenen Stromnetze besser ausgelastet.
Außerdem sollen die Kosten gerechter verteilt werden: Für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber sollen nicht mehr als 20 Euro pro Jahr an Kosten entstehen, also nicht mehr, als auch für herkömmliche Zähler. Dafür werden Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt.
Der Entwurf bestimmt des Weiteren einen gesetzlichen Fahrplan für das Rollout, das bereits jetzt mit zertifizierten Geräten bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW) starten kann. Schon zulässig, aber ab 2025 verpflichtend wird das Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang. Bis 1. Dezember 2025 sollen 20 Prozent, bis 31. Dezember 2028 50 Prozent und bis 31. Dezember 2030 95 Prozent dieser Stromzähler modernisiert sein. Ab 2025 zulässig und ab 2028 verpflichtend ist das Rollout bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 kW. Hier sollen bis 31. Dezember 2028 20 Prozent sowie bis 31. Dezember 2030 50 Prozent und bis 31. Dezember 2032 95 Prozent der Zähler durch Smart Meter ersetzt worden sein.
Um diese Fristen zu halten, wird ein agiles Rollout ermöglicht: Konnte ein Gerät bisher erst vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Einsatz freigegeben werden, wenn es alle zu diesem Zeitpunkt gesetzlich erforderlichen Mindestfunktionalitäten aufwies, dürfen diese Funktionen jetzt schrittweise über Updates eingeführt werden. Zudem wird das Tempo bei der Markteinführung der Geräte künftig vom innovativsten Hersteller bestimmt: Die Regelung aus dem Messtellenbetriebsgesetz, nach der Geräte erst zertifiziert werden konnten, wenn drei Hersteller auf dem gleichen Entwicklungsstand waren, entfällt.
Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die Datenkommunikation für Netzbetreiber und den Datenschutz zu verbessern, einen steuerbaren Netzanschluss zu verankern, die Standardisierung zu konzentrieren sowie insgesamt die Nachhaltigkeit zu stärken und klare Zuständigkeiten festzulegen.
Nachdem der Rollout der digital vernetzten Verbrauchsmessgeräte im Februar 2020 mit einer Allgemeinverfügung des BSI offiziell gestartet war, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Pflicht zum Einbau von Smart Metern im März 2021 wieder gestoppt. Im Mai 2020 hat das BSI auf den Stopp reagiert und eine Übergangsregelung erlassen, sodass der Rollout wieder weiterlaufen konnte. Im Oktober 2022 kündigte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck einen politischen Neustart für das Smart Metering an und wollte bürokratische und rechtliche Hürden möglichst zeitnah aus dem Weg räumen.
Das soll mit diesem Gesetzentwurf jetzt erfolgen. Habeck hierzu: „(…) Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende“. Der Gesetzentwurf sorgt dabei für einen klar festgelegten Rollout-Fahrplan. „Das Rollout wird systematisiert, beschleunigt und entbürokratisiert. Die jährlichen Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher werden bewusst gedeckelt und zugleich auch die Einführung dynamischer Tarife beschleunigt, damit sich der Einsatz auch wirtschaftlich attraktiver wird“, so Habeck.
Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie hier.