Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Der entsprechende Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Volker Wissing soll nicht nur die Laufzeit verlängern, sondern auch die Bedingungen für Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessern. Eine entscheidende Neuerung betrifft die Ausnahme für Neubauten: Sie soll künftig nur noch für Gebäude gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 fertiggestellt wurden.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird von politischen Akteuren der scheidenden Regierung als dringend notwendig gesehen, um den Druck auf Mieterinnen und Mieter zu mindern. Stimmen aus der Regierungskoalition betonen, dass die Zustimmung der Opposition, insbesondere der Union, entscheidend sei, um das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Es gehe darum, die Mietpreisbremse nicht nur als kurzfristiges Instrument, sondern als stabilisierende Maßnahme bis Ende des Jahrzehnts zu verankern.
Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich eingeführt, um Mieterhöhungen bei Neuvermietungen zu begrenzen. Sie erlaubt es den Ländern, die Preissteigerung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu deckeln. Kritiker lehnen das Instrument weiterhin ab, da sie darin eine Markthemmung sehen. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Bundestag vorbehalten, und die Meinungen der Parteien divergieren deutlich.
Die Neuregelung soll gerade in urbanen Zentren einen Beitrag dazu leisten, die Wohnkosten stabil zu halten. Doch der politische Konsens ist brüchig – eine offene Frage, die die nächste Regierung zu beantworten haben wird.
Für den VDIV Deutschland ist die Mietpreisbremse kein geeignetes Mittel, um die Ursachen des Wohnraummangels zu beheben, was auch gegenüber der Bundespolitik mehrfach artikuliert wurde.