Die Minderheitenregierung aus SPD und Grünen will zwar alle Gesetzentwürfe, die „keinerlei Aufschub“ dulden, noch durchs Parlament bringen, so Kanzler Olaf Scholz. Doch dazu braucht sie nun die Stimmen von Nicht-Regierungsfraktionen. Die könnten von FDP-Abgeordneten kommen, die Vorhaben zustimmen, welche sie mit auf den Weg gebracht haben. Oder von CDU/CSU-Abgeordneten. Oder von anderen.
In der Kurzsitzung des Bundestages in der vergangenen Woche gab es dazu einen Vorgeschmack: Mit den Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion nahm das Parlament einen Antrag des Bundesfinanzministeriums (BFM) zur vorzeitigen Teilrückzahlung der Griechenland-Hilfen an. Der Nachtragshaushalt 2024 wurde mit den Stimmen des gesamten Parlaments an den Haushaltsausschuss zurück überwiesen. Die Ampel-Regierung hatte eine Vorlage im Kabinett verabschiedet. Sie sah rund 12 Milliarden Euro vor, unter anderem für Bürgergeld und die Förderung erneuerbarer Energien. Und auch Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens hat der Bundestag beschlossen. Damit gilt der erweiterte Straftatenkatalog der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchsdiebstählen um weitere fünf Jahre. Ohne Verlängerung wäre die Regelung am 12. Dezember 2024 außer Kraft getreten.
Eine Vielzahl weiterer Gesetzesvorhaben stand jedoch in der vergangenen Woche gar nicht erst auf der Tagesordnung des Bundestages. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hatte angekündigt, die Union werde die geplante Änderung des Grundgesetzes zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts mittragen. Auch über einige weitere Entscheidungen könne man sprechen – „nachdem wir über die Vertrauensfrage entschieden haben, nicht vorher“. Vertreter der Union hatten Unterstützungsbereitschaft etwa bei dem geplanten Gesetz zur Pränataldiagnostik signalisiert.
Beim Rentenpaket II und dem Steuerentwicklungsgesetz hingegen will die Union offenbar nicht zustimmen. Und zahlreiche weitere Vorhaben stehen auf der Kippe. Das betrifft neben der Kindergrundsicherung, der Anhebung des Kindergeldes und der Bürgergeldreform, der CO2-Speicherung, dem Kraftwerkssicherheitsgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz auch zwei für die Immobilienwirtschaft zentrale Vorhaben – die Novelle des Baugesetzbuches und das Gebäudetyp-E-Gesetz (Link auf die zugehörige News s. u.).
Und dann sind da noch all jene Projekte, die noch nicht gesetzlich fixiert sind – beispielsweise das Deutschlandticket. Sie hängen vom Bundeshaushalt 2025 ab. Solange der nicht beschlossen ist, greift die vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111 Grundgesetz. Damit sind nur Ausgaben möglich, die notwendig sind, um gesetzliche bestehende Einrichtungen zu erhalten, beschlossene Maßnahmen durchzuführen und rechtlich begründete Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen. Die Regierung darf auch Geld ausgeben, um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind. Ein regulärer Bundeshaushalt für das kommende Jahr wird frühestens Mitte 2025 vorliegen, so die Einschätzung des Haushaltsausschuss-Vorsitzenden Helge Braun (CDU) im MDR.