Förderberechtigt sind rechtlich selbständige und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätige Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland und weniger als 250 Beschäftigten. Der Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung individuell beraten lassen. Dabei dürfen nur Berater beauftragt werden, die beim BAFA hierfür registriert sind. Der Bund unterstützt bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den entstehenden Kosten gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Beratungskosten. Je nach Standort der Betriebsstätte werden 50 bzw. 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erstattet. Sie sind auf 3.500 Euro gedeckelt. Der Zuschuss muss vor Abschluss des Beratungsvertrages online beim BAFA beantragt werden.
Der Beauftragte für den Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Michael Kellner, erklärte: „Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Wir lassen sie nicht alleine. Mit der neuen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“ Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie reicht bis zum 31. Dezember 2026.