Der im August 2024 in Kraft getretene EU AI Act setzt neue Maßstäbe für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und betrifft zahlreiche Branchen, darunter auch die Immobilienwirtschaft. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme je nach potenziellem Risiko in verschiedene Risikoklassen eingestuft werden. Besonders Anwendungen, die zur Bonitätsprüfung von Mietern oder im Personalmanagement genutzt werden, fallen häufig in die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme und unterliegen damit besonders strengen Vorschriften.
Strenge Auflagen für Hochrisiko-KI-Systeme
Für KI-Systeme, die als Hochrisiko eingestuft werden, wie beispielsweise Algorithmen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, schreibt der AI Act umfangreiche Transparenz- und Aufzeichnungspflichten vor. Anbieter solcher Systeme müssen technische Unterlagen erstellen, um die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen, und detaillierte Gebrauchsanweisungen bereitstellen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die eingesetzten KI-Modelle transparent arbeiten und keine Diskriminierung fördern, wie es in der Vergangenheit bei ähnlichen Technologien vorgekommen ist. Unternehmen, die diese Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, sind ebenfalls verpflichtet, umfassende Protokolle zu führen und diese mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass betroffene Arbeitnehmer über den Einsatz solcher Technologien informiert werden, und in vielen Fällen den Betriebsrat einbeziehen, bevor KI-Systeme am Arbeitsplatz eingeführt werden.
Die Sanktionen für Verstöße gegen den AI Act sind empfindlich. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Strafen gelten nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch für Anbieter aus Drittländern, deren KI-Systeme in der EU zum Einsatz kommen.
Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft
In der Immobilienwirtschaft, wo KI-Systeme zunehmend zur Bewertung der Mieterbonität und im Personalmanagement eingesetzt werden, ist der AI Act besonders relevant. Die neuen Regelungen könnten den Einsatz solcher Technologien erheblich erschweren, da Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Systeme den strengen Anforderungen entsprechen. Dies erfordert nicht nur eine genaue Risikoevaluierung, sondern auch die Anpassung bestehender Prozesse, um den neuen Dokumentations- und Berichtspflichten nachzukommen. Systeme zur Bonitätsprüfung von Mietern könnten als Hochrisiko-KI eingestuft werden, was bedeutet, dass sie strengen Anforderungen an Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht unterliegen. Dies könnte den Einsatz solcher Technologien in der Immobilienbranche verlangsamen, da Unternehmen zunächst sicherstellen müssen, dass ihre KI-Modelle den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
Viele KI-Anwendungen, die in der Immobilienwirtschaft zum Einsatz kommen, sind allerdings in den unteren Risikoklassen angesiedelt und unterliegen daher lediglich minimalen Transparenz- und Informationspflichten. Unternehmen, die solche Systeme nutzen, können weitgehend beruhigt sein, solange sie die geltenden Regelungen der DSGVO sowie des Urheberrechts beachten und ihre Haftungsfragen vertraglich regeln.
Der AI Act markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von KI innerhalb der EU und wird die Art und Weise, wie Unternehmen diese Technologien einsetzen, nachhaltig verändern. Insbesondere für die Immobilienwirtschaft bedeutet dies, dass der Einsatz von KI sorgfältig geplant und überwacht werden muss, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen und ihre internen Prozesse anpassen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.