In der Suchmaske „Expertensuche für Wohngebäude“ geben Interessierte zunächst ihren Wohnort und Suchradius ein. In der Ergebnisliste können sie filtern und neben „Energieberatung für Wohngebäude“ auch „Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)“ markieren. Außerdem ist es sinnvoll, bereits an dieser Stelle alle theoretisch in Frage kommenden Sanierungsoptionen auszuwählen. Damit ist sichergestellt, dass die ermittelten Energieberater sowohl einen Sanierungsfahrplan erstellen und in der Eigentümerversammlung präsentieren dürfen als auch im Falle einer Sanierung antragsberechtigt für Fördermittel sind.
Bei den Fördermitteln für Energieberatung wurde zuletzt aber der Rotstift angesetzt. Seit 7. August 2024 gibt es für eine Energieberatung nur noch einen maximalen Fördersatz von 50 Prozent des Beratungshonorars, bislang waren es 80 Prozent. Bei Häusern ab drei Wohneinheiten gab es bisher eine ohnehin fragwürdige Deckelung von 1.700 Euro für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei Mehrfamilienhäusern (MFH) ab heute bei nur noch 850 Euro. Für die Vorstellung der Ergebnisse der Energieberatung bei der Eigentümerversammlung gab es bisher 500 Euro, nun nur noch 250 Euro.
Für ein MFH lag der Satz in den meisten Fällen ohnehin schon bei unter 50 Prozent, weil der maximal förderfähige Betrag von 1.700 Euro die Kosten für einen iSFP bei größeren Wohngebäuden mit vielen Anlagen nicht ansatzweise abdeckte. Je komplexer ein Gebäude in der Datenerfassung für den Energieberater ist, desto aufwendiger und teurer wird der iSFP. Beispiel: Wenn jede Wohnung des Mehrfamilienhauses eine Gasetagenheizung hat, ist die Datenerfassung für den Energiefachmann sehr viel aufwendiger als etwa bei einer Zentralheizung oder einer Quartierslösung. Die Kosten für den Sanierungsfahrplan übersteigen dann die 1.700 Euro um ein Vielfaches. „Mit nun nur noch 850 Euro für die Energieberatung wird sich keine Klimawende im Gebäudebereich einleiten lassen“, so Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer.
In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Regierung im Koalitionsvertrag 2021 darauf geeinigt hatte, individuelle Sanierungsfahrpläne für WEG voranzubringen, ist dieser Schritt den Wohnungseigentümern nicht mehr zu vermitteln. Eine eigentlich positive Entwicklung – viele Eigentümer beschäftigen sich mit dem Thema energetische Sanierung – wird nun abgestraft. „Im Koalitionsvertrag hatte man noch einen kostenfreien Sanierungsfahrplan für WEG in Aussicht gestellt. Stattdessen kürzt die Bundesregierung nun die Mittel für den iSFP. Planungssicherheit und Verlässlichkeit bei der angestrebten Klimawende sehen anders aus.“ so Kaßler.
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