Die Einnahmen stiegen um 40 Prozent auf einen neuen Höchstwert (2022: 13 Milliarden Euro). Maßgeblicher Treiber für das Wachstum der Gesamterlöse aus der CO2-Bepreisung war das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr, so die Analyse des UBA. Im nEHS stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 67 Prozent auf rund 10,7 Milliarden Euro (2022: 6,4 Milliarden Euro). Hauptursache dafür war nach Einschätzung des UBA der Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb von Zertifikaten auf 2023 verschoben hatten. „Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden“, so UBA-Präsident Dirk Messner. So könne der Emissionshandel ambitionierten Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit vereinen. „Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte auch bei weiter steigenden CO2-Preisen sicherzustellen, sollte die Politik jetzt zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld einführen.“
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kürzlich die Einführung des Klimageldes angemahnt. Die Bundesregierung habe in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt 11,4 Milliarden Euro durch die CO2-Bepreisung eingenommen. Diese Summe müsse vollständig als Klimageld an die Verbraucher ausgezahlt werden. Nach Berechnungen des vzbv entspräche das einer Einmalzahlung von 139 Euro pro Person.