Bundestag beschließt Bürokratieentlastung: Digitale Betriebskostenabrechnungen und kürzere Aufbewahrungsfristen

14. Oktober 2024|News

Der Bundestag hat am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltung zu vereinfachen und den Bürokratieaufwand für Unternehmen und Bürger zu reduzieren. Für Mieter und Vermieter bringt das Gesetz einige bedeutende Neuerungen.

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Bereitstellung von Belegen zur Betriebskostenabrechnung. Vermieter sind nun berechtigt, diese ausschließlich digital zur Verfügung zu stellen. Sie haben die Wahl, ob sie die Originalbelege in Papierform oder gescannte Kopien bereitstellen. Mieter haben zukünftig kein Recht mehr auf die Einsicht in analoge Originalbelege, sofern die digitalen Belege bereitgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht entfällt damit ebenfalls. Allerdings fordert der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter die Möglichkeit haben sollten, die digitalen Belege per E-Mail zu erhalten und weiterhin ein Einsichtsrecht in die Originale am Ort des Vermieters zu behalten.

Eine weitere Neuerung betrifft die Aufbewahrungsfristen von umsatzsteuerlichen Unterlagen wie Rechnungskopien oder Kontoauszügen, die von bisher zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Diese Maßnahme soll Unternehmen in der Buchhaltung entlasten.

Auch das Mietrecht wird modernisiert: Mieter können künftig Kündigungen in Textform widersprechen, also beispielsweise per E-Mail oder Fax. Bislang war hierfür eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift erforderlich. Zudem dürfen Mietverträge nun auch digital geschlossen werden.

Die Immobilienwirtschaft sieht in diesen Maßnahmen Fortschritte, fordert jedoch weitere Schritte. Grundsätzlich ist die digitale Bereitstellung von Betriebskostenabrechnungen ein Schritt in die richtige Richtung, doch die geplanten Änderungen gehen noch nicht weit genug. Außerdem fehlt es an rechtlicher Klarheit für Gewerbemietverträge, bei denen weiterhin ein Schriftformerfordernis besteht.

Das BEG IV umfasst darüber hinaus Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, zur Reduzierung von Melde- und Informationspflichten sowie zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen. Diese Schritte sollen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Bürokratie zu verschlanken. Die Bundesregierung plant, mit weiteren Entlastungsgesetzen die Effizienz der Verwaltung in den kommenden Jahren weiter zu steigern.

Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses und Bericht zum Gesetzentwurf des BEG IV finden Sie hier.