Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen deutlich länger auf ihren Förderstart warten als Besitzer von Einfamilienhäusern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gab bekannt, dass der vorgesehene Antragsstart am 27. Februar 2024 nun nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern gilt. Dies führt zu Unsicherheit und Verzögerungen für WEG-Mitglieder, deren Entscheidungsfindungsprozess bereits komplex ist.
Nach offiziellen Informationen der KfW können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (einschließlich WEG) voraussichtlich erst ab Mai 2024 einen Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft. Für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG ist der voraussichtliche Antragsstart erst ab August 2024 möglich, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Dies bedeutet eine Benachteiligung für Gebäude mit Etagenheizungen, von denen rund 7 Prozent in Deutschland betroffen sind. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, betont die fehlende Planungssicherheit und kritisiert die unterschiedlichen Startzeitpunkte als komplizierend für den Heizungstausch.
Fatal für WEG, da hier ohnehin der Weg der Entscheidungsfindung langwierig und kompliziert ist. Daher stellt der verspätete Antragsstart ein Problem dar. Damit WEG schnell eine Entscheidung treffen können, wäre die gesetzliche Möglichkeit zur virtuellen Eigentümerversammlung hilfreich, die gerade im Bundestag behandelt wird.
Diese Verzögerung hat direkte Auswirkungen auf die energetische Sanierung und die Fortschritte in Richtung einer nachhaltigeren Gebäudeinfrastruktur. Die Bundesregierung untergräbt damit die Akzeptanz der Wärmewende, indem sie die Umsetzung verzögert und die Planbarkeit der Förderung erneut nicht gegeben ist. Obwohl die Maßnahme sofort in Auftrag gegeben werden kann, bleibt die Förderung rückwirkend beantragt und unterliegt der Verfügbarkeit der Mittel – auf die kein Anspruch besteht.