Ziel des Gesetzes ist, in kürzeren Zeitabständen und in größerem Umfang Daten über das Baugeschehen zu erheben, um kurzfristiger auf Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können. Nach Auffassung des Bundesrates sind Länder und Kommunen organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Die Länder verlangen eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Dazu fasste der Bundesrat eine Entschließung, in der er die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen auffordert, das Gesetz nachzubessern.