Der Bundesrat hatte das Gesetz im ersten Anlauf blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte einen Kompromissvorschlag erarbeitet (wir haben berichtet). Das Gesetz beinhaltet neben der AfA diverse steuerliche Entlastungen. Ziel ist, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern, Impulse für mehr Investitionen zu geben und damit die Bauwirtschaft insgesamt zu stabilisieren.
„Ob die Anreize, die nun geschaffen wurden, wirklich funktionieren, wird sich erst zeigen müssen. Auf alle Fälle ist es nicht das so dringend benötigte Konjunkturprogramm für die Wohnungswirtschaft“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.