Bleiben Sie informiert: Neue VDIV-Handlungsempfehlungen zu drei aktuellen Themen

3. März 2025|News

Die Immobilienbranche steht vor wichtigen Neuerungen. Wir haben für Sie vier essenzielle Themen zusammengestellt, die für eine rechtssichere und zukunftsorientierte Verwaltung unerlässlich sind:

  • Neue Gefahrstoffverordnung: Was Verwalter jetzt wissen müssen

Seit dem 5. Dezember 2024 ist die neue Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung in Kraft. Besonders im Fokus: neue Regelungen zum Umgang mit Asbest. Diese betreffen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Eigentümergemeinschaften. Unsere VDIV-Handlungsempfehlung fasst die wichtigsten Pflichten und Anforderungen kompakt zusammen, damit Sie sicher und regelkonform handeln können.

  • „Alt“-Beschlüsse ins Grundbuch eintragen – Frist endet 2025

Mit der Reform des WEG endet zum 31. Dezember 2025 die Frist zur Eintragung von „Alt“-Beschlüssen ins Grundbuch. Unsere Handlungsempfehlung erklärt, wann eine Eintragung erforderlich ist, welche Schritte zu beachten sind und welche rechtlichen Fallstricke Sie vermeiden sollten. Handeln Sie rechtzeitig, um Eigentümergemeinschaften optimal zu unterstützen.

  • KI in der Immobilienverwaltung – aber sicher!

Künstliche Intelligenz (KI) bietet viele Chancen in der Immobilienverwaltung. Doch wie setzen Sie KI-Systeme rechtskonform ein? Unsere neue Handlungsempfehlung gibt Ihnen einen umfassenden Überblick zu Datenschutzvorgaben, Verantwortlichkeiten und praktischen Umsetzungstipps. Vermeiden Sie Datenschutz-Fallstricke und nutzen Sie KI effizient und sicher in Ihrem Unternehmen.

Die neuen VDIV-Handlungsempfehlungen sind für Mitgliedsunternehmen kostenfrei, Nicht-Mitglieder können Sie erwerben – hier geht’s zum Download.