Dabei verwiesen die Länder auf ihre eigenen Anstrengungen wie Erleichterungen in den Landesbauordnungen und Aufstockung von Landesmitteln zur Eigenheimförderung. Als Hebel betrachten die Länder die Senkung der Wohnungsbaukosten beispielsweise durch den Abbau von hohen Pflichtstandards. Sie machten sich erneut für dafür stark, zeitnah die zivilrechtlichen Voraussetzungen für den „Gebäudetyp E“ zu schaffen. Darüber hinaus seien verlässliche und ausreichend ausgestattete Förderprogramme des Bundes, insbesondere die dauerhafte Mittelausstattung in der sozialen Wohnraumförderung, notwendig.
Thema der Konferenz war auch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie. Diese dürfen keine überhöhten Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden mit sich bringen. „Die Sonder-BMK fordert, dass die Länder hier frühzeitig und unmittelbar beteiligt werden“, betonte der BMK-Vorsitzender Christian Bernreiter (Bayern).