Die Verteilung bezogen auf die Zahl der Haushalte sieht allerdings anders aus: Mecklenburg-Vorpommern führt mit 2,7 Anlagen pro 1.000 Haushalte das Bundesländer-Ranking an, vor Niedersachsen mit 2,0 und Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz mit 1,7 Anlagen pro 1.000 Haushalte. Balkonkraftwerke bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit für Eigentümer und Mieter, mit selbst erzeugtem Strom einen Teil ihres Eigenbedarfs zu decken.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass die Installation von Steckersolargeräten künftig im Wohnungseigentumsrecht als privilegierte Maßnahme gilt. Damit erhalten Eigentümer einen Individualanspruch auf die Gestattung dieser Maßnahme, sofern sie angemessen ist. Der VDIV Deutschland begrüßt diese Regelung.
Die Zahlen zum Ausbau von Balkonkraftwerken sind auf dem Portal www.forderal-erneuerbar.de einsehbar.