Energieausweise sind jeweils zehn Jahre lang gültig. Laut Techem wurde nur jede fünfte Heizungsanlage zwischen der Erstellung des ersten und zweiten Energieausweises erneuert (21 Prozent). Bei der Erstellung des ersten Energieausweises waren die später ausgetauschten Wärmeerzeuger allerdings im Durchschnitt bereits 26,5 Jahre alt. Für die Untersuchung hatte das Techem Research Institute on Sustainability (TRIOS) die Energieausweisdaten von 43.368 Liegenschaften ausgewertet.